Allgemeine Geschäftsbedingungen der 

Cert-EU
Grünewaldstr. 23
40764 Langenfeld
Deutschland

für die Lieferung von Zertifikaten und  sonstigen Dienstleistungen sowie Produkten.

1. Geltung

Die Lieferungen und Leistung von Dienstleistungen und Lizenzen der Cert-EU erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Davon abweichende Regelungen gelten nur durch schriftliche Bestätigung der Cert-EU. 

Spätestens mit dem Abschluß eines Vertrages, Annahme eines Angebotes oder Bestellung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich durch die Cert-EU schriftlich bestätigt wurden. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich durch die Cert-EU bestätigt worden sind.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote der Cert-EU sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Cert-EU eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Cert-EU  behält sich vor einen Vertragsabschluss mit der Rechnung zu bestätigen.

3. Dienstleistungen und Zertifikate

Alle abgegebenen Produktbeschreibungen, Qualitätsrichtlinien und Prüfungsverfahren sind, soweit

nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Insbesondere muss das Vorhandensein von sogenannten zugesicherten Eigenschaften ausdrücklich durch die Cert-EU  schriftlich bestätigt werden. Die Cert-EU  übernimmt keine Gewähr für die Eignung eines Produktes oder Dienstleistung zu einem bestimmten Zweck, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.

Gegenstand eines Produktes ist das Produkt in der Ausführung, die es zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages hat. Dies gilt auch für Beschreibungen einer Dienstleistung.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen MwSt. und zzgl. Verpackungs- und Versandkosten in der jeweils auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Die in den Angeboten genannten Preise sind unverbindlich.

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen wie Versand und Versicherung werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die Cert-EU  zu einer entsprechenden Preisanpassung.

5. Lieferung und Zahlung

Für alle Lieferungen gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und aus welchen Rechtsgründen.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Sämtliche Rechnungsbeträge sind ohne Abzug von Skonto, Boni oder sonstigen Rabatten netto und für die Cert-EU  kostenfrei auf das jeweils auf der Rechnung angegebene Konto der Cert-EU  zu überweisen. Eine Gegenrechnung von Verbindlichkeiten, Gutschriften und Forderungen ist ausdrücklich untersagt. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Regelungen sind nur durch schriftliche Bestätigung der Cert-EU  wirksam.

6. Leistungs- und Lieferfristen

Alle Leistungs-/Lieferungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Von der Cert-EU  angegebene Leistungstermine gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Eigenbelieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die der Cert-EU  die Lieferung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

7. Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person oder Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Cert-EU  verlassen hat. Bei der Leistung durch Datenübertragung geht die Gefahr mit Verfügbarkeit auf dem Computer bzw. auf dem Server des Kunden über. Wünscht der Kunde eine Versicherung der Ware, so muss dies auf der Bestellung ausdrücklich angegeben werden. Die Kosten für die Versicherung sind den einschlägigen Kostenaufstellungen zu entnehmen.

8. Schutz und Urheberrecht

Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird.

Grundsätzlich behält die Cert-EU, sofern nicht anders vereinbart, alle Kopier-, Nutzungs-, Vertriebs- und Änderungsrechte an den in der Cert-EU erstellten Produkten. Dies gilt auch für Leistungen, die die Cert-EU sich von Dritten erstellen lässt.

9. Eigentumsvorbehalt/Zertifikate/Laufzeiten

Die Cert-EU  überträgt die Nutzungsrechte an ihren Produkten ihm Rahmen von Kauf- oder Mietverträgen. Die Gültigkeit der Zertifikate ist unbegrenzt, sofern nicht ein Ablaufdatum oder Zeitraum auf den Zertifikaten vermerkt ist.

Die Cert-EU  behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Abonnement-, Miet- , Zertifikats- bzw. Kaufpreises das Eigentum an ihren Lieferungen vor.

Die Cert-EU  bietet individuelle und öffentliche Zertifikate an. Öffentliche Zertifikate können von allen durch die Cert-EU  berechtigten Partnern und der Cert-EU  beantragt werden. Die Berechtigung wird je Zertifikat einzeln mit Partnern vereinbart.

Individuelle Zertifikate einer Organisation oder eines Unternehmens werden nur durch den Auftraggeber des jeweiligen Zertifikates beantragt, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 

Alle Zertifikate unterliegen der Prüfung der Cert-EU  bevor diese vergeben werden. Die Beantragung erfolgt über den Zertifizierungsserver der Cert-EU.

Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt stets unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Vergütung der Leistungen der Cert-EU. 

Änderungen an den Zertifikaten, egal ob in Druck- oder Digitalformat, sind strengstens untersagt.

10. Gewährleistung

Nachfolgende Bestimmungen bezüglich der Gewährleistung finden keine Anwendung, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB handelt. In diesem Falle gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von der Cert-EU  gelieferten Produkte abweichend von § 438 BGB 6 Monate. Bei länger dauernden Herstellergarantien übernimmt die Cert-EU  gegen Kostenersatz die Abwicklung für den Käufer.

Im Falle von Mängeln des Leistungsgenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, ist Cert-EU  nach eigener Wahl berechtigt, das fehlerhafte Lizenzprodukt nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist berechtigt bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.

Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nacherfüllung dem Käufer nicht zugemutet werden kann.

Der Käufer muss etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Cert-EU  frei von der Gewährleistungspflicht.

Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Lizenzprodukt bzw. Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung oder Leistungsdefizit sowie einer Kopie des Lieferscheins oder Rechnung an die Cert-EU in der zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nacherfüllung, den Rücktritt vom Vertrag erklären oder Minderung verlangen. Dies gilt nicht, wenn das Lizenzprodukt via Datentransfer ausgeliefert wurde.

Stimmt die Cert-EU  einem Rücktritt vom Vertrag zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschprodukt, so ist die Cert-EU  berechtigt, fehlendes Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen, bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen.

Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben unberührt.

11. Irrtum

Handelt der Käufer irrtümlich im Sinne des BGB, so ist die Cert-EU  berechtigt im Falle einer Anfechtung des Kaufvertrages, die Kosten für die Überprüfung des Produktes in Rechnung zu stellen, bzw. von der erteilten Gutschrift zum Abzug zu bringen, wobei die für Dienstleistungen üblichen Stundensätze der Cert-EU  als vereinbart gelten. 

12. Haftung

Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für weitere Schadenersatzansprüche haftet die Cert-EU  nur, wenn ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

13. Annahmeverweigerung / Nichtzustellbarkeit

Bei Annahmeverweigerung oder Nichtzustellbarkeit der Lieferung aus Gründen die die Cert-EU  nicht zu vertreten hat, ist die Cert-EU  berechtigt einen Kostenersatz in Höhe der tatsächlich entstandenen Versandkosten sowie einer Bearbeitungspauschale von 10 Prozent des Warenwertes, mindestens jedoch 25,00 EUR in Rechnung zu stellen.

14. Gerichtsstand/anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern vom Gesetzgeber nicht anders vorgesehen, ist für beide Teile Langenfeld.

Es ist deutsches Recht anzuwenden.

15. Sonstige Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der eventuell unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.